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Kaufberatung Schwimmflügel und andere Schwimmhilfen für Kinder

Leonberg Baden-Württemberg Deutschland


Spätestens, wenn die Tage länger und wärmer werden oder es mit dem Flieger ab in den Süden geht, werden auch die Badeutensilien der Familie wieder hervorgekramt.
Hierbei sollte man nicht vergessen die Schwimmhilfen der Kinder zu überprüfen, sich Gedanken über deren Tauglichkeit zu machen und gegebenenfalls ein paar neue Schwimmbegleiter zu erwerben.
 
Welche Schwimmhilfen sinnvoll?
 
Doch woran erkennen wir Eltern, welche Schwimmhilfen für unsere Kinder in welchem Alter wirklich sinnvoll sind? Wichtig ist, dass wir uns nicht von bunt aufgemachten Schwimmhilfen auf den falschen Weg führen lassen, die meist nur absolut unbrauchbare Wasserspielzeuge sind.
Grundsätzlich gilt es also, zunächst zwischen tatsächlichen Schwimmhilfen und Wasserspielzeug zu unterscheiden. Für kein Kind wird der Aufenthalt im Wasser sicherer, weil wir ihm einen aufblasbaren Moby Dick oder eine gemütliche Donald Duck-Luftmatratze mitgeben. Schwimmringe in Form von Autos oder Booten sind als Schwimmsitze gänzlich ungeeignet und nicht umsonst seit den 1990er Jahren in Europa verboten.
Leider werden sie gerade im Mittelmeerraum immer noch angeboten und auch von vielen Urlaubern gerne spontan vor Ort gekauft. Diese Schwimmsitze retten aber kein Kinderleben, sondern im Gegenteil.
Die Stiftung Warentest stellte erschreckend fest, dass aus drei von vier Schwimmsitzen die Kinder direkt nach dem Hineinsetzen sofort ins Wasser kippten.
Die Sitze boten keinen Halt und das Schlimme daran ist auch noch, dass die Kinder dann mit dem Kopf im Wasser hängen und ihre Beinchen aus diesen Beinöffnungen des Schwimmsitzes gar nicht herausbekommen. Eine echte Schwimmfalle, aber sicherlich keine Hilfe! Lediglich der Schwimmsitz der Firma Bema schnitt gut ab.
 
Finger weg von Schwimmsitzen
 
Fazit für Eltern von Babys: Am besten grundsätzlich Finger weg von allen Schwimmsitzen - auch wenn sie das GS-Zeichen tragen. Möchte man dennoch nicht auf eine Schwimmhilfe in diesem Alter verzichten, so sollte man darauf achten, dass sie der EN-Klassifizierung A entsprechen. Dies beinhaltet Babys mit einem Körpergewicht von maximal 18 Kilogramm und einem Alter von bis zu 36 Monaten.
Sie sollten der europäischen Norm EN 13138-1 entsprechen und nicht wie ein Wasserspielzeug aussehen.
Ansonsten sind Babys aber auch prima auf Mamas oder Papas Arm aufgehoben, wenn es ins kühle Nass geht. Zudem reicht es Babys üblicherweise vollkommen, wenn sie knöcheltiefes Wasser zum plantschen haben - das ist absolut altersentsprechend.
 
Schwimmflügel, Schwimmgürtel und Schwimmärmel
 
Die EN-Klassifizierung B richtet sich an Eltern von Kleinkindern, die schwimmen lernen möchten. Hierbei geht es um die diversen Schwimmflügel, Schwimmgürtel und Schwimmärmel. Für Babys sind diese Schwimmhilfen definitiv ungeeignet, da sie für aktive Benutzer gedacht sind! Sie erfordern eine Eigenaktivität des Trägers und es ist beim Kauf enorm wichtig, auf die richtige Gewichtsklasse zu achten.
Gemein haben diese Schwimmhilfen, dass sie fest am Körper getragen werden und unterstützend Einfluss nehmen sollen. Manche Kleinkinder denken nämlich beim Tragen einer solchen Schwimmhilfe, dass sie bereits super schwimmen könnten. Sie fühlen sich sicher und manchmal ist es tatsächlich sehr schwierig sein Kind irgendwann davon zu überzeugen, diese Schwimmhilfe abzulegen, um richtig schwimmen zu lernen.
Daher wird häufig der Nutzen von Schwimmhilfen infrage gestellt. Vermutlich verhält es sich hier ähnlich wie mit dem Thema Stützräder bei Fahrrädern. Im Endeffekt müssen Eltern zum Wohle ihres Kindes selber entscheiden, was sie für richtig und sinnvoll erachten.
 
Bei der Klasse C der EN-Klassifizierung handelt es sich um Schwimmhilfen in Form von Schwimmhanteln und Schwimmbrettern. Sie werden nicht fest am Körper getragen, sondern das Kind muss in der Lage sein, sich daran festzuhalten. Dessen Benutzung erfordert es, dass das Kind bereits ein wenig schwimmen kann. Derartige Schwimmhilfen sehen wir meist nur in Schwimmkursen und dürfen nicht mit Wasserspielzeug, wie den sogenannten Poolnudeln verwechselt werden!
 
Sicherheitskriterien
 
Doch bei der Stiftung Warentest wurde das breite Segment der unterschiedlichen Schwimmhilfen nicht nur aufgrund ihrer tatsächlichen Leistung im Wasser geprüft, sondern bei dem Kauf einer Schwimmhilfe sollte man auch auf andere Punkte achten.
Hierbei geht es um Sicherheitskriterien, wie beispielsweise eine stabile Konstruktion der Luftkammern oder auch Rückschlagventile, die ein unkontrolliertes Entweichen der Luft verhindern. Zudem sind abgerundete Schweißnähte und schadstofffreie Materialien ein wichtiges Thema. In vielen Produkten finden sich Weichmacher oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weichmacher sollen die Fortpflanzung gefährden und PAK gilt als krebserregend. Wenn Kinder solche Schadstoffe zu lange auf der Haut tragen, ist dies natürlich bedenklich. Zumal Babys ja auch gerne alles anlutschen oder anknabbern, was ihnen in die Quere kommt.
Empfehlenswert sind hierbei die Schwimmflügel von Bema und Beco, Schwimmsitz und Schwimmnudel von Beco sowie die Baumwoll-Schwimmkissen von Schlori. Sie alle waren nahezu schadstofffrei.
 
Bei dem Thema Sicherheit schnitten aber die meisten Testprodukte gut ab. Bedenklich eingestuft wurde nur die Sicherungsmethode der Schlori-Schwimmkissen, die über ein gebundenes Stoffband befestigt werden, welches sich natürlich jederzeit lösen könnte. Bei den Kraulquappen von Cherek´s wurde die Gefahr abreißender Sicherheitsventile seitens der Prüfer moniert.
 
Unsere Kaufempfehlung
 
Als gesundheitlich unbedenklich und als gut bzw. befriedigend hinsichtlich der Sicherheit schnitten die Schwimmflügel der Firmen Beco und Bema ab, die sich mit einem Preis von Euro 6,50 und 8,00 in einem guten Licht präsentierten. Hier stimmt auf jeden Fall das Preis-Leistungs-Verhältnis.
 
Schwimmhilfen nicht im Ausland kaufen
 
Wichtig beim Kauf von Schwimmhilfen ist, dass man sie bereits in Deutschland erwirbt. Achten Sie auf EN-Norm 13138, die richtige Gewichtsklasse, das CE-Zeichen und dass das Produkt nicht älter als zwei Jahre ist. Fällt Ihnen beim Kauf schon ein unangenehmer Geruch auf, so lassen Sie lieber die Finger davon. Dies ist meist ein Hinweis auf Schadstoffe. Zudem achten Sie auf die Verarbeitung. Scharfkantige Nähte und eine schlechte Verarbeitung sind ein deutliches Zeichen für mindere Qualität.
Vermeiden Sie es grundsätzlich Schwimmhilfen oder auch anderes Wasserspielzeug erst im Urlaub am Strand zu kaufen. Die Produkte, die Sie dort in den kleinen Strandboutiquen finden, sind leider fast immer schadstoffbelastet und weisen auch von der Sicherheit her erhebliche Mängel auf.
Zwei wichtige Aspekte für eine vernünftige Schwimmhilfe sind auf jeden Fall immer zwei getrennte Luftkammern und Ventile mit Rückschlag.
Ist eine Luftkammer defekt, so ist noch eine Zweite vorhanden, sodass das Kind nicht komplett die Unterstützung verliert. Bei den Ventilen mit Rückschlag handelt es sich um eine kleine Plastikklappe im Lufteingang, die das unkontrollierte Entweichen von Luft verhindern soll.
 
Wie bereits erwähnt, scheiden sich bei dem Thema Schwimmhilfen oftmals die Geister.
Ist ein Kind unter ständiger und lückenloser Aufsicht, so kann man ihm den Kontakt und die Bewegungen im Wasser sicherlich besser beibringen, als mit einer störenden Schwimmhilfe. Mit Schwimmflügeln kann man nämlich nur schwer die Bewegungen des Brustschwimmens erlernen. Zudem führen Schwimmhilfen eben auch häufig zu dieser besagten Bequemlichkeit der Kinder. Warum soll man richtig schwimmen lernen, wenn man auch so prima im Wasser plantschen kann?
Nun ja, welchen Weg man für seine Kinder wählt, muss man individuell entscheiden.
Sinnvoll sind sicherlich Schwimmlernkurse, die bereits für Kinder ab 4 Jahren angeboten werden. Erkundigen Sie sich einfach vor Ort beim DLRG, der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes oder auch dem Deutschen Schwimmverband. Dort wird man Ihnen sicherlich zu dem richtigen Schwimmkurs für Ihr Kind raten können.
 
Kinder immer beaufsichtigen
 
Ansonsten gilt immer: egal ob mit oder ohne Schwimmhilfe, Kinder darf man niemals unbeaufsichtigt am oder im Wasser lassen! Hier sind grundsätzlich wir Eltern gefragt, unserer Aufsichtspflicht uneingeschränkt nachzukommen.

 

Bildnachweis: © otisthewolf - Fotolia.com


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